“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
Über 500 Fälle betreut
Kostenfreie ErsteinschätzungErsteinschätzung
Entschädigungsansprüche nach SGB XIV
Das Sozialentschädigungsrecht schützt Menschen, die durch staatliche Eingriffe oder Gewalttaten Schaden an ihrer Gesundheit erlitten haben. Ich begleite Sie durch die komplexen Antragsverfahren nach dem SGB XIV — dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
15+
Jahre Erfahrung im Sozialrecht
Bundesweit
Auch per Telefon & Video
Hohe
Erfolgsquote bei Widersprüchen
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Definition
Das Sozialentschädigungsrecht umfasst staatliche Entschädigungsleistungen für Menschen, die durch besondere Opfer für die Gemeinschaft oder durch Gewalttaten Schaden erlitten haben. Seit 2024 regelt das SGB XIV — das neue Soziale Entschädigungsrecht — die Leistungen für Gewaltopfer und löst das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für neue Fälle ab. Altfälle und Kriegsopferversorgung richten sich weiter nach dem BVG.
Opfer von Gewalttaten (SGB XIV)
Körperliche und psychische Gewalttaten — seit 2024 erweiterter Anspruchskreis und umfangreichere Leistungen
Schnelle Hilfen
Sofortleistungen und Traumaambulanz auch schon während des laufenden Antragsverfahrens
Kriegsopferversorgung (BVG)
Ansprüche für Kriegsopfer und Soldaten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Widerspruch & Klage
Ablehnende Bescheide werden konsequent angefochten — bis zum Sozialgericht
Typische Situationen
Ihr Antrag auf Entschädigung nach SGB XIV oder OEG wurde abgelehnt. Ich prüfe den Bescheid und lege Widerspruch ein.
Sie möchten Entschädigungsansprüche nach SGB XIV oder BVG geltend machen und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen.
Der Grad der Schädigungsfolgen wurde zu niedrig festgestellt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.
Sie brauchen sofort Unterstützung. Ich beantrage schnelle Hilfen parallel zum laufenden Antragsverfahren.

Ihr Berater
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.
Vorgehen
Ich kläre, ob Sie anspruchsberechtigt nach SGB XIV oder BVG sind und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Ich stelle den Antrag vollständig und mit der erforderlichen Dokumentation beim zuständigen Amt.
Bei Ablehnung lege ich Widerspruch ein und führe bei Bedarf das Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Erfahrungen
Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
FAQ

Jetzt handeln
Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich prüfe Ihre Ansprüche nach SGB XIV oder BVG kostenlos und erkläre Ihnen das weitere Vorgehen.